freelancer~Stammtisch Nachlese November 2006
Hallo liebe Freelancer,
hier noch eine kurze Nachlese zum Stammtisch vom letzten Freitag zum Thema "Fotorecht".
Die Anwältin Tina Wienecke hat uns das (nicht unkomplizierte) Thema gut verständlich nähergebracht; einige Details dazu und Lesetipps von Reinhardt Jacoby findet ihr am Ende dieser Mail.
*** Bei dieser Gelegenheit nochmal herzlichen Dank an Tina für ihren Vortrag sowie an Reinhardt, der das Thema für uns organisiert und vorbereitet hat! ***
Rund 20 Freelancer waren dabei, darunter vier "Neue":
- Gabi Baumgartner, Grafik-Designerin
- Oliver Kunz, Grafik-Designer
- Manfred Aleithe, Grafik-Designer
- Winfried Hille, Verleger
(Für die evtl. fehlerhafte Übertragung von Handschriften bitte ich um Nachsicht!)
Ein Wermutstropfen war diesmal die Organisation im Grünhof: Wir mussten in das kleine Hinterzimmer ausweichen, weil ein paar Unverbesserliche ein Spiel der zweiten Bundesliga gucken wollten (nur im großen Zimmer steht ein Beamer). Das kleine Zimmer hat vom Platz her zwar knapp gereicht, ist aber - da an der Straße gelegen - nicht gut zu lüften.
Herr Muffler, der Pächter des Grünhofs, hat sich für diese Umstände vielfach entschuldigt und will uns in Zukunft rechtzeitig Bescheid geben, wenn er den großen Raum anderweitig benötigt. Außerdem will er uns das nächste Mal einen ausgeben - daran sollten wir ihn ggf. erinnern! ;-)
So viel von mir - jetzt folgen noch die angekündigten sachdienliche Hinweise von Reinhardt "kwasibanane"!
Euch einen schönen Sonntag,
Reinhard
Freelancer Orga-Team
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kwasibanane
klar ist: es gibt ein recht auf das bild
und es gibt auch ein recht auf information, pressefreiheit, kunstfreiheit,
die rechte widersprechen sich oft
und können von daher nur im einzelfall entschieden werden.
(nachzusehen im Gesetztestext des kunsturhebergesetzes
und dort die paragrafen 22: ist immer verboten
23: ist meistens doch erlaubt
und 24: ist aber häufig doch verboten)
wie ich finde sehr gute theoretische links zum thema sind:
http://www.sakowski.de/skripte/eig_bild.html
http://www.law-blog.de/251/fotorecht-teil-12-beiwerk-versammlungen-und-hohere-zwecke-der-kunst/
wenn man sich selber bilder anschauen will,
und darüber rätseln, wie die rechtslage ist kann man das zum beispiel tun unter:
http://fudder.de/galerie/2006/08/07/samstagsdemo-fotogalerie/
allgemein sehr gute rezessionen für nichtjuristen erhält das buch:
http://www.digitalkamera.de/Buecher/Alexander_Koch/Handbuch_zum_Fotorecht/3-921864-47-X.htm
es gibt noch ca. 2 andere bücher zum gleichen thema,
die aber alle nicht der renner zu sein scheinen,
schon gar nicht für nichtjuristen.
tina empfiehlt außerdem sehr:
http://www.verdi.de/mmm/archiv/2005/05/journalismus/buchrezension_presserecht_fuer_journalisten
kwasibanane
reinhardt jacoby
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